
Familienhebamme
Familienhebammen begleiten die Familien nach der regulären Wochenbettbetreuung durch eine Hebamme bzw. ab der neunten Lebenswoche des Kindes bis zu einem Jahr nach der Geburt des Kindes.
Rechtliche Grundlagen
Mit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes am 01.01.2012 wurden in den Landkreisen und kreisfreien Städten Mecklenburg-Vorpommerns „Koordinierungsstellen Frühe Hilfen und Familienhebammen“ bei den Jugendämtern eingerichtet. Diese planen und steuern die Netzwerkarbeit Kinderschutz mit dem Schwerpunkt der Frühen Hilfen und fördern Maßnahmen und Projekte zum flächendeckenden Ausbau von präventiven Angeboten der Frühen Hilfen. Die „Landesfachstelle Familienhebammen in Mecklenburg-Vorpommern“ unterstützt dabei Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen bei der Optimierung der Rahmenbedingungen ihres Einsatzes. Die Landesfachstelle bietet den in der Region tätigen Fachkräften Supervisionen und Aufbaumodule an.
Ziele und Aufgabenschwerpunkte
Familienhebammen beraten und unterstützen zur alltagspraktischen gesundheitlichen Versorgung, leisten psychosoziale Hilfe und vermitteln bei Bedarf weitere Angebote. Die Arbeit zielt darauf ab, die Beziehungs- und Erziehungskompetenz von (werdenden) Müttern und Vätern zu stärken und dabei den Blick auf das Wohl des Kindes und seine Bedürfnisse zu richten. Das Handlungsfeld bewegt sich in der Primär- und Sekundärprävention und erfordert spezielle Unterstützung in der Tertiärprävention.
Die Schwerpunkte der Leistung liegen hierbei in der Beratung und Anleitung von Eltern in besonderen Belastungssituationen. Familienhebammen geben Informationen und Anleitung zu Pflege, Ernährung, Entwicklung und Förderung des Kindes unter Einbindung aller Familienmitglieder. Sie fungieren dabei als wichtige Lots*innen durch die zahlreichen Angebote der „Frühen Hilfen“.
Familienhebammen unterstützen fallspezifisch in folgenden Bereichen:
- Beratung zu einer angemessenen pflegerischen Versorgung des Kindes sowie zur kindgerechten Ernährung
- Motivation zur Wahrnehmung der Früherkennungsuntersuchungen für Kinder
- Vermittlung von Informationen zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation der Mutter
- Vermittlung von Informationen zu negativen Auswirkungen von Suchtmitteln
(wie z. B. Tabak, Alkohol, Tabletten) - Verbesserung der Mutter-Vater-Kind-Beziehung
- Abbau von Überforderung und Ängsten bei den Eltern
- Vermittlung/Kontaktaufnahme zu Ämtern und Beratungsstellen z. B.
Schwangerschaftsberatungsstellen, Frühförderstellen, Suchtberatungsstellen, Wohngeldstellen usw. - Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern
- bei Verletzungsprävention
- beim gesunden und sicheren Babyschlaf (SIDS)
Zielgruppen
- Familien mit Suchtproblemen
- Jugendliche Mütter
- Frauen mit psychischen Belastungen (z.B. trauernde) und/ oder psychischen Erkrankungen
- Frauen mit chronischen Erkrankungen (z.B. Aids, Hepatitis, Epilepsie) oder Behinderung (geistig/ körperlich)
- Frauen mit eingeschränkter Fähigkeit zur Alltagsbewältigung
- Migrantinnen
- Familien in Armut (z.B. mit vielen Kindern, Überschuldung)
- Unsichere, überforderte Frauen
- Allein Erziehende/ verlassene Frauen
- Frauen mit ungewollter Schwangerschaft
- Familien mit Kindern, die von Vernachlässigung und Misshandlung bedroht sind
- Adoption
- Unsichere Mutter-Kind-Beziehung
Die Beantragung einer Familienhebamme erfolgt u.a. durch die Schwangerschaftsberatungsstelle bzw. über das Gesundheitsamt der Stadt Neubrandenburg. Sprechen Sie uns an.
Adresse
Familienhebamme
Friedrich-Engels-Ring 42
17033 Neubrandenburg
Friedrich-Engels-Ring 42
17033 Neubrandenburg