Betreuungsbüro Neustrelitz
Für volljährige Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit, geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung nicht in der Lage sind, ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu regeln, kann durch das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden (nach § 1814 BGB).
Das Betreuungsrecht regelt, ob und in welchem Umfang eine Betreuung eingerichtet wird und wer diese übernehmen kann. Es können ehrenamtliche oder professionell tätige Betreuer durch das Gericht bestellt werden. Auch die Dauer der Betreuung wird durch das Gericht, aufgrund des erstellten Betreuungsgutachtens, festgelegt.
Das zuständige Betreuungsgericht prüft im jeweiligen Verfahren die Eignung des Betreuers und wählt diesen aus. Die Wünsche der hilfsbedürftigen Person werden hierbei berücksichtigt.
Der bestellte Betreuer vertritt den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, dass dieser im Rahmen seiner Möglichkeiten sein Leben nach seinen Wünschen gestalten kann. Der Betreuer hat die Wünsche des Betreuten festzustellen und bei deren Umsetzung zu unterstützen, soweit diese nicht das Leben und/oder das Vermögen desjenigen gefährden oder dem Betreuer nicht zuzumuten sind.
Als anerkannter Betreuungsverein informieren wir gemäß § 15 BtOG über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen.
Wir bieten regelmäßig Tage der offenen Tür für ehrenamtliche Betreuer an und beraten und unterstützen diese bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Diese Termine werden in der örtlichen Presse veröffentlicht.
Außerdem beraten wir Bürger und Bevollmächtigte bei allen Fragen rund um das Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Hierzu finden ebenfalls regelmäßig Tage der offenen Tür in unseren Betreuungsbüros in Neustrelitz und Neubrandenburg statt. Nach Absprache sind auch individuelle Termine möglich.
Handy: 0173 886 07 25
Adresse
Karbe-Wagner-Str. 2
17235 Neustrelitz