
Betreuungsbüro Neustrelitz
Für Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit, geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu regeln, kann eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden (Betreuungsrecht geregelt nach § 1896 BGB).
Die Wünsche des*der Betroffenen und dessen Wohlergehen stehen im Vordergrund. Ziel ist es, den hilfsbedürftigen Menschen größtmöglichen Schutz zu bieten, aber auch ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung. Die Tätigkeiten des*der Betreuer*in werden durch das zuständige Betreuungsgericht kontrolliert.
Das Betreuungsrecht regelt, ob und in welchem Umfang eine Betreuung eingerichtet wird und wer diese übernehmen kann. Es können ehrenamtliche oder professionell tätige Betreuer*innen bestellt werden. Desweiteren wird die voraussichtliche Dauer der Anordnung geregelt. Eine Betreuung kann jederzeit wieder aufgehoben werden, wenn diese - z. B. aufgrund einer Verbesserung des gesundheitlichen Zustandes - nicht mehr erforderlich ist. Die Aufgabenkreise, wie z. B. Gesundheitssorge, Vermögenssorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht oder Wohnungsangelegen-heiten bestimmen konkret, in welchen Bereichen der*die Betreuer*in tätig sein soll.
Die Mitarbeiter*innen des Betreuungsbüros vom AWO Kreisverband Neubrandenburg-Ostvorpommern e.V. haben langjährige Erfahrungen und übernehmen selbst schwierige Betreuungen.
Wir vertreten Sie gegenüber
- Behörden
- Banken
- Krankenkassen
- Ärzt*innen
- Versicherungen
Wir beraten und begleiten ehrenamtliche Betreuer*innen und bieten Fortbildungen zu allen Fragen der Betreuung und Vorsorge an.


Adresse
Betreuungsbüro Neustrelitz
Karbe-Wagner-Str. 2
17235 Neustrelitz
Karbe-Wagner-Str. 2
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