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KOAH - Kompetenz aus einer Hand in Anklam

Kapazität 4 Plätze

Inobhutnahme § 42 SGB VIII


"KOAH" - Kompetenz aus einer Hand ist eine Einrichtung, welche sich im Zentrum der Stadt Anklam mit zahlreichen Einkaufsmöglichkeiten, Kultur-, Sport- und Freizeitangeboten befindet. Sie ermöglicht verschiedene Fachbereiche der Kinder- und Jugedhilfe miteinander zu verbinden. Wir bieten vor Ort die Möglichkeit der Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen, einer Mutter/Vater-Kind-Betreuung sowie eine Ambulante Familienhilfe an.

In der oberen Etage der Einrichtung stehen drei Plätze mit der Option einer Aufbettung für die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen zur Verfügung. Neben einzelnen Zimmern gibt es einen Gemeinschaftsraum, genügend Sanitärbereiche, eine geräumige Küche und ein großzügiges Außengelände.

Unter Inobhutnahme wird die vorläufige Unterbringung eines Kindes oder eines Jugendlichen verstanden, welches sich in einer aktuellen Notlage befindet. Diese Notlagen können für jede Person ganz individuell sein; sie vereint jedoch, dass eine Gefährdung für den*die Jugendliche*n vorliegt. Diese kann den Körper, den Geist oder die Seele betreffen und hat zur Folge, dass nicht länger für die Sicherheit der Kinder / der Jugendlichen gesorgt werden kann.

Die Einrichtung mit der passenden Umgebung bietet den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, zur Ruhe zu kommen und mit Fachkräften über die Notlage zu sprechen, sodass ein gemeinsamer Weg ausgearbeitet werden kann, um diese Krise zu bewältigen.

Das Ziel der Fachkräfte und des Angebotes der Inobhutnahme besteht darin, den Kindern und Jugendlichen einen Schutzraum zu bieten und gleichzeitig ein Angebot von verschiedenen fachlichen Institutionen bereitzustellen, die diese unterstützen können. Daher besteht eine Kooperation mit weiteren Einrichtungen wie zum Beispiel der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Einrichtung in Ueckermünde. Außerdem gibt es einen engen Kontakt mit dem Jugendamt, sodass multidisziplinär mit den Kindern- und Jugendlichen gearbeitet werden kann. Die Angebote und die Umsetzung der Inobhutnahme erfolgt auf den gesetzlichen Grundlagen nach §42 SGB VIII, §§8a SGB VIII, §1666 BGB und natürlich den Bestimmungen zum Datenschutz (Kapitel 4 SGB VIII).

Im Fokus steht das Ziel, die Krisensituation zu bewältigen, die Kinder und Jugendlichen zu stabilisieren und zu entlasten. Die Fachkräfte, die jederzeit vor Ort sind, sind darin geschult, in kindeswohlgefährdenden Situationen zu agieren und es gibt bestehende Konzepte, die geeignete Maßnahmen im Fall einer Krisensituation umfassen. Das Wohl der Kinder und Jugendlichen, ihre Sicherheit und ihre eigene Meinung stellen dabei oberste Priorität dar.

Die Aufnahmekriterien noch einmal in Kurzfassung:

Inobhutnahmen erfolgen bei Kindern und Jugendlichen, die

  • um Obhut bitten,
  • bei denen eine dringende Gefahr für das leibliche/geistige/seelische Wohl besteht.

Kinder und Jugendliche können nicht aufgenommen werden, wenn

  • körperliche Beeinträchtigungen in dem Maß vorliegen, dass der pflegerische Bedarf aufgrund der Rahmenbedingungen nicht sichergestellt werden kann,
  • es durch die Personen konkrete Gewaltandrohungen an die Mitarbeiter*innen und anderen Kinder/jugendliche gibt und ein hohes Maß an Aggressivität vorliegt,
  • gerichtlich freiheitsentziehende Maßnahmen vorliegen.

Für Fragen zu der Unterbringung oder der weiteren konzeptionellen Umsetzung stehen wir als Team von KOAH natürlich jederzeit zur Verfügung.

Annett Rost
Annett RostEinrichtungsleitungannett.rost@awo-ovp.de
Telefon: 03971 259 97 45
Handy: 0173 209 77 97

Impressionen

Adresse

KOAH - Kompetenz aus einer Hand
Hirtenstraße Nr. 14a
17389 Anklam

Kapazität

3 Plätze

Kontakt

AWO Kreisverband Neubrandenburg-Ostvorpommern e.V.
Feldmark 1
17034 Neubrandenburg

Telefon: (0395) 77 75 62 - 0
Telefax: (0395) 77 75 62 - 11

E-Mail: info@awo-nb.de

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