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Compliance des AWO Kreisverband Neubrandenburg-Ostvorpommern e.V.

Der gemeinnützige Verein AWO Kreisverband Neubrandenburg-Ostvorpommern e.V. ist grundsätzlich ein offener Verein. Offen für all jene, die sich zu den Statuten der Arbeiterwohlfahrt sowie zu Ihren Leitsätzen bekennen. Der Verein gehört niemandem anderes als den Mitgliedern. Mitglied kann jeder werden, der sich zu den Leitsätzen bekennt und an der Verwirklichung des Zwecks und der Ziele mitwirken will.

Grundsätzlich rufen wir alle Mitglieder auf, sich offen, kreativ und verantwortungsbewusst an der Arbeit zu beteiligen, jeder an der Stelle, für die er sich berufen fühlt und an der er das bestmögliche für den Verein leisten kann. Stets suchen wir auch neue Mitglieder, die sich uns anschließen wollen.

Die Führung unseres Vereins trifft offen Ihre Entscheidungen unter Abwägung aller Möglichkeiten und beraten von fachlich hoch qualifizierten Mitarbeiter*innen oder Berater*innen, sie fordert von Allen offene konstruktive Kritik und fördert somit die Entwicklung unseres Vereins.

Um unsere Ziele zu erreichen und unsere Aufgaben möglichst professionell zu erfüllen, fördern wir folgende grundsätzliche Regelungen in der Führung.

Mitglieder und hauptamtlich oder ehrenamtliche Mitarbeiter*innen rufen wir auf, sich an der Führung, Überwachung und Entwicklung unseres Vereins zu beteiligen. Konstruktive Kritik ist erwünscht, wir warten immer und überall auf Verbesserungsvorschläge. Gute Ideen sollen gefördert und weiterentwickelt werden.

Die Mitgliedschaft ist in unserem Verein das höchste Gut der Mitbestimmung. Jedes Mitglied ist somit Mitinhaber*in unseres Vereins sowie seiner gemeinnützigen Gesellschaften. Jede*r Arbeitnehmer*in steht somit als Mitglied auch auf der Arbeitgeberseite in der Verantwortung. Er*Sie entscheidet in der Mitgliederversammlung über grundlegende Ausrichtungen unseres Vereins, insbesondere über die Führung wie den Vorstand und somit auch über die Geschäftsführung.

Wir bekennen uns zu offenen Wahlen und Abstimmungen in der Mitgliederversammlung sowie in den Vorstandssitzungen. Der Betriebsrat hat als Vertretung der Arbeitnehmer*innen in diesen Gremien ein Recht auf Teilnahme und Anhörung.

Die Revision hat ebenso wie der Betriebsrat ein in allen Gremien des Vereins ein Teilnahme-, Anhörungs- und Prüfrecht.

Führungskräfte sollen in ihrer Tätigkeit Entscheidungen kooperativ treffen und offen begründen. Nur so können sie erwarten, dass die Mitarbeiter*innen diese dann loyal und konsequent umsetzten. Begründete Nachfragen und zielgerichtete konstruktive Kritik fördern unseren Unternehmenserfolg.

Geschäfte des Vereins, seiner Gremien, seiner Vorstandsmitglieder und Geschäftsführung unterliegen der Kontrolle. Sie sind jederzeit offen zu legen und gemäß den Richtlinien einer guten Unternehmensführung immer wieder durch die Revision, den Betriebsrat und auch durch außenstehende Beauftragte, wie z.B. einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu kontrollieren.

Bei vermuteten Defiziten und gefühlten ungerechten sowie falschen Entscheidungen oder Handlungen durch Führungskräfte, egal auf welcher Ebene, ist jede*r aufgerufen, alle bekannten Möglichkeiten auszuschöpfen und sich jederzeit auch vertraulich an den Betriebsrat, an die Revision oder eine andere Person seines*ihres Vertrauens zu wenden, um die Angelegenheit zu klären.

Dieses betrifft nicht nur die Angelegenheiten jedes Einzelnen, in unserem großen Verbund gibt es immer auch unentschlossene und weniger Mutige, sich falschen Entscheidungen und Tätigkeiten in den Weg zu stellen. Diese Personen benötigen dann die besondere Unterstützung von Kolleg*innen bzw. anderen Mitgliedern. Somit ist jede*r von uns aufgerufen, immer Ohren und Augen offen zu halten, und mutig sowie offen Dinge zu thematisieren, die unseren Verband vor falschen Entscheidungen und Entwicklungen bewahren.

Um Gremien und Geschäftsführung eindeutige Regeln und Zuständigkeiten zu geben, werden die Geschäftsordnung für den Vorstand sowie die Vorstandsanweisung für die Geschäftsführung schriftlich verfasst. Das gleiche gilt für die Anweisungen sämtlicher Führungskräfte. Alle Regelungen sind stets zu überprüfen und notwendigen Änderungen in struktureller sowie strategischer Art sinnvoll an zu passen.
Peter Schwartz
Peter SchwartzCompliancebeauftragterwaltraudsch@gmx.net

Kontakt

AWO Kreisverband Neubrandenburg-Ostvorpommern e.V.
Feldmark 1
17034 Neubrandenburg

Telefon: (0395) 77 75 62 - 0
Telefax: (0395) 77 75 62 - 11

E-Mail: info@awo-nb.de

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