Wohngruppe Steinmocker
Kapazität 9 Plätze und 4 Plätze zur Verselbstständigung
Die Zielgruppe unseres Angebotes sind Kinder und Jugendliche, bei denen die Möglichkeiten ihrer bisherigen Erziehungsbedingungen (Bindungs-, Identifizierungs- und Integrationsfunktion), innerhalb ihrer Familie und ihres sozialen Umfeldes nicht ausreichen, um eine stabile Entwicklung der Persönlichkeit zu erreichen.
Das Dorf Steinmocker liegt etwa 17 km westlich von der Hansestadt Anklam.
Der Landkreis Vorpommern-Greifswald gehört zum Land Mecklenburg-Vorpommern und ist vielen durch die Insel Usedom ein Begriff.
Steinmocker ist ein Dorf mit unter 100 Einwohnern und besticht hierbei durch Ruhe, in der Kinder und Jugendliche zu sich selbst finden und einfach nur Kind sein können. Die Anbindung an die Nachbarorte ist durch Busse von 6.00 bis 18.00 Uhr gesichert. Die Kinder und Jugendlichen der Wohngruppe nehmen aktiv am Leben in der Gemeinde teil.
Das Haupthaus bietet mit 365 qm² Platz für neun Kinder und Jugendliche. Für alle Bewohnenden stellen wir ein Einzelzimmer bereit. Die Aufteilung der Unterbringung erstreckt sich über zwei Etagen. Im Erdgeschoss befinden sich drei Einzelzimmer, Bäder, eine Küche, ein großes Gemeinschaftszimmer, das mit dem Wohnzimmer verbunden ist, sowie ein Hauswirtschaftsraum. Das pädagogische Personal hat ebenfalls einen eigenen Raum mit dazugehörendem Bad. Im Obergeschoss befinden sich weitere Einzelzimmer und ein separates Bad.
Im Nebengebäude mit 154 qm² befindet sich der Verselbständigungsbereich mit 4 Zimmern, einer Küche- und einem Gemeinschaftsraum, sowie Sanitärbereiche für Jugendliche, die intensiv auf das eigenständige Leben in eigenem Wohnraum vorbereitet werden.
Das Außengelände des Hofes umfasst ca. 8.674 m². Diese Anlagen sind vorrangig durch die Mitarbeit der Kinder und Jugendlichen unter Anleitung und Mithilfe der Mitarbeitenden zu pflegen und zu bewirtschaften. Eine Vielfalt von Tieren sind zur Unterstützung der pädagogischen Anforderungen angeschafft worden und richten sich hierbei nach den Bedürfnissen der Bewohner der Jugendwohngruppe.
Gesetzliche Grundlagen
Die Rechtsgrundlage der Unterbringung basiert auf dem § 27 SGB VIII in Verbindung mit §§ 30, 34, 35a und 41 SGB VIII.
Adresse
Wohngruppe Steinmocker
Steinmocker 26
17391 Neetzow-Liepen
Kapazität
9 Plätze von 6 - 18 Jahren
4 Plätze zur Verselbstständigung