Ambulante Hilfen zur Erziehung
Neubrandenburg
§31 Sozialpädagogische Familienhilfe
Familienhilfe ist eine intensive, praktische und längerfristige Hilfe „vor Ort“ und erfordert die Mitarbeit der Familie. Der*die Familienhelfer*in sucht die Familie in der Regel in ihrer Wohnung auf. Die Arbeit setzt unmittelbar in der Familie und deren Lebensumfeld an.
Durch die sozialpädagogische Familienhilfe erhält die Familie Unterstützung in Erziehungsaufgaben (Erziehungsfragen), bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, bei der Lösung von Konflikten, sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen. Sie unterstützt die Familie durch beratende Gespräche und bietet die Möglichkeit neues Verhalten im Alltag mit den Familien einzuüben. Die pädagogische Arbeit mit Eltern und Kindern wird ergänzt durch Gruppen- und Freizeitaktivitäten mit den Familien.
Die Betreuung ist darauf ausgerichtet, in Zusammenarbeit mit der Familie und anhand von eigenen Stärken, Strategien zur Bewältigung ihrer Schwierigkeiten zu entwickeln. Die Förderung einer eigenverantwortlichen und für die verschiedenen Familienmitglieder zufrieden stellenden Lebensgestaltung ist ein grundlegendes Ziel der Hilfe.
In der SPFH unterstützen wir Familien mit Hilfebedarf im Bereich:
- der Erziehung,
- der Versorgung und Förderung der Kinder,
- der Beziehungsgestaltung, z.B. bei Krisen und Konflikten,
- der Haushaltsorganisation und des Umgangs mit Ämtern und Institutionen.
Wir arbeiten mit Familien: - die Beratung und Hilfe in der Erziehung von Kindern und Jugendlichen benötigen,
- um Familiensystem zu beraten und zu unterstützen,
- die Begleitung in Trennungsphasen benötigen,
- die akute und längerfristige Krisen bewältigen müssen,
- die Probleme mit der Integration in ihr soziales Umfeld haben,
- deren Hilfebedarf vertiefend abklärt werden muss (Problemanalyse/ Clearingmodul).
§30 Erziehungsbeistandschaft
In der Erziehungsbeistandschaft fördern wir junge Menschen
- mit Entwicklungsproblemen, reaktiven Störungen und Problemen im Bereich des Sozial-, Arbeits-, Lern- und Leistungsverhaltens,
- mit Störungen im Umfeld jugendpsychiatrischer Krankheitsbilder und/oder seelischer Behinderung, wenn eine ambulante Behandlung/ Therapie als ausreichend angesehen wird und parallel zu unserer Hilfe erfolgt,
- mit Verhaltensstörungen im Zusammenhang mit psychotropen Substanzen(bei einer verfestigten Sucht kann eine EB nur nach einer Entziehungsmaßnahme und einer begleitenden Therapie erfolgen),
- mit Problemen im Familiensystem oder der Eltern-Kind-Beziehung.
Mit welchen Methoden unterstützen wir Sie
- Beratung durch Einzel- und/oder Gruppengespräche
- Spiel- und Gruppennachmittage
- Kleinkinder- und Muttitreff´s
- Tagesausflüge und Ferienfahrten mit Gleichaltrigen
Dipl. Sozialpädagoginstefanie.thorke@awo-nb.de
Adresse
Ambulante Hilfen zur Erziehung
Einsteinstraße 8
17036 Neubrandenburg